— AUF EINEN BLICK! —

Voraussetzung: Ein stabiler Inzidenz-Wert für den Landkreis Miesbach von unter 100!

  • Innen-Gastronomie darf wieder öffnen – sogar bis 24 Uhr!
  • Im Handel entfällt das Prinzip „Click & Meet“ – also das Termin-Shopping. Einen Test müssen Sie nicht mehr vorweisen! Die Kunde-pro-Quadratmeter-Regel sowie die Maskenpflicht gelten aber weiterhin.
  • Kontakt-Beschränkungen erweitert auf 10 Personen und maximal 3 Haushalte (bei Inzidenz zwischen 50 und 100). Unter 50 gilt: 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Feiern wieder erlaubt: 50 Personen außen, 25 innen (Inzidenz 50 – 100), 100 außen und 50 innen bei Inzidenz unter 50

In Bayern gilt eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr!

Bitte auf dem ganzen Gelände Sicherheitsabstand von mind. 1,5 – 2 m einhalten! Nicht in Gruppen einkaufen, nur alleine! Bitte auch keine Hamsterkäufe – es besteht keinerlei Grund dazu! In einigen Geschäften kann sich nur eine begrenzte Personenzahl aufhalten! Bleiben Sie bitte gesund!

 


Merkblätter von Landkreis-Hausärzten und Apotheke:

Tagesaktuelle Informationen & Fakten: Landkreis Miesbach: Corona-Informationen & Landesamt für Gesundheit: Tägliche Corona-Lage in Bayern mit Landkreis-Karte

Kennen Sie schon die offizielle Plattform www.reihentestung.de ? Einmal registrieren, QR-Code generieren lassen und bei über 20 Teststationen im Landkreis Schnelltest machen lassen. Keine Wartezeit – Ergebnis direkt aufs Handy!

Die Seemüller Apotheke und zwei Hausärzte aus dem Landkreis haben zu Corona Merkblätter geschrieben: Sie finden beide Dokumente hier!

Weiterführende Links: Offizielle Informationen für Bürger unter www.infektionsschutz.de | Verhaltensregeln mit offiziellem Merkblatt | Robert-Koch-Institut: RisikogebieteFallzahlen Deutschland | WHO: Fallzahlen | BR: Corona-Infos in mehreren Sprachen

Bin ich ein Verdachtsfall?

SARS-CoV-2 Online-Test der Charité-Klinik: Startseite der Kurzbefragung


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Liebe HEP-Kundinnen und -Kunden!

Die Staatsregierung hat am 4. Juni 2021 weitreichende Öffnungs- und Lockerungsschritte beschlossen. Sie gelten bereits ab Montag, 7. Juni 2021! Im wesentlichen gelten dann folgende Regeln, sofern die Inzidenz unter 100 liegt:

  • Innen-Gastronomie darf wieder öffnen – sogar bis 24 Uhr!
  • Im Handel entfällt das Prinzip „Click & Meet“ – also das Termin-Shopping. Die Kunde-pro-Quadratmeter-Regel sowie die Maskenpflicht gelten aber weiterhin.
  • Kontakt-Beschränkungen erweitert auf 10 Personen und maximal 3 Haushalte (bei Inzidenz zwischen 50 und 100). Unter 50 gilt: 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Feiern wieder erlaubt: 50 Personen außen, 25 innen (Inzidenz 50 – 100), 100 außen und 50 innen bei Inzidenz unter 50

Nun wünschen wir uns allen einen schönen Sommer, einen baldigen Impftermin für alle noch ungeimpften „Willigen“ – und ein Abflachen der Inzidenz für einen schönen Sommer! Das HEP freut sich sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen!

Wir wünschen viel Glück und vor allem Gesundheit!

Ihre HEP-Familie!

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UPDATES (OBERSTE AKTUELL)

Lockerungen ab 7. Juni 2021:

Voraussetzung: Ein stabiler Inzidenz-Wert für den Landkreis Miesbach von unter 100!

  • Innen-Gastronomie darf wieder öffnen – sogar bis 24 Uhr!
  • Im Handel entfällt das Prinzip „Click & Meet“ – also das Termin-Shopping. Jetzt kann man ohne Test und Termin einkaufen! Die Kunde-pro-Quadratmeter-Regel sowie die Maskenpflicht gelten aber weiterhin.
  • Kontakt-Beschränkungen erweitert auf 10 Personen und maximal 3 Haushalte (bei Inzidenz zwischen 50 und 100). Unter 50 gilt: 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten
  • Feiern wieder erlaubt: 50 Personen außen, 25 innen (Inzidenz 50 – 100), 100 außen und 50 innen bei Inzidenz unter 50

Erleichterungen ab 29.5.2021:

Ab Samstag, 29.5.2021:

  • Außengastro mit Terminbuchung und Kontaktdaten möglich. Bei mehr als einem Haushalt pro Tisch maximal 24h alter Schnelltest!
  • Touristische Hotelnutzung möglich: Negativer Test bei Ankunft und negative Testung alle 48h

Ab Sonntag, 30.5.2021:

  • Kontaktbeschränkung auf 2 Haushalte (maximal 5 Personen, Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht)
  • Einzelhandel mit Click & Meet auch ohne Test möglich
  • Ausgangssperre ab 22 Uhr entfällt

Erleichterungen ab 21.5.2021:

Aufgrund der ungünstigen Entwicklung im LK Miesbach mit einer mehrtägigen Inzidenz über 150 gelten leider wieder einige Einschränkungen ab 16.5.2021:

  • lebensnotwendige Geschäfte haben geöffnet
  • „Click & Meet“ ist nicht mehr erlaubt – nur noch „Click & Collect“ (Abholung vor dem Geschäft)

Neue Beschlüsse in Bayern gültig ab 27.4.2021 bei Inzidenzwert von 100 und mehr:

  • Personen mit 2maliger Impfung benötigen beim Einkauf oder beim Frisör keinen negativen Test mehr! Ein Impf-Nachweis ist aber vorzuzeigen. Die Masken- und Abstandsregeln gelten weiterhin.
  • Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten dürfen auch bei Inzidenz über 100 öffnen – aber nur für Besucher mit max. 24h altem Test
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport treiben

Update im Landkreis Miesbach vom 12.4.2021:

Die 7-Tages-Inzidenz liegt im Landkreis Miesbach drei Tage in Folge über 100 (Samstag laut RKI 113, Sonntag 115 und heute 122). Damit greift ab Mittwoch, 14.04.2021, 0 Uhr, die sog. „Notbremse“ der Bayerischen Staatsregierung. Und das heißt im Einzelnen:

  • Es gilt beim Einkaufen in allen nicht-lebens-relevanten Geschäften das Prinzip „Click & Meet“ (Terminbuchung notwendig) – verbunden mit der Vorlage eines negativen Corona-Tests (24h alter Schnelltest möglich, Testung am Laden unter Aufsicht möglich). Termine für Schnelltests gibt es hier: www.reihentestung.de
  • Ladenbetreiber können Schnelltests selbst organisieren
  • Bei positiven Ergebnissen: Kein Zutritt zum Laden, sofortige Quarantäne zuhause, Prüfung durch PCR-Test, Pflichtmeldung beim Gesundheitsamt!
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr!
  • Kontaktbeschränkung: Max. 1 Person aus externem Haushalt!

 

Neue Beschlüsse in Bayern mit Verschärfung für Handel im April 2021:

Die bayerische Staatsregierung hat am 7. April 2021 einen weiteren Lockdown beschlossen. Modellprojekte mit Lockerungen werden um zwei Wochen verschoben (bis 26.4.2021) und für den Einzelhandel gelten veränderte Regeln:

  • es dürfen nur noch lebensnotwendige Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken) unabhängig vom Inzidenzwert öffnen!
  • für Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte gelten nun die gleichen Regeln wie für den übrigen Einzelhandel:
  • Inzidenz unter 50: Alle Geschäfte dürfen öffnen!
  • Inzidenz von 50 bis 100: Einkauf in übrigen Geschäften (außer den lebensnotwendigen) nur nach Termin!
  • Inzidenz von 100 bis 200: Click & Meet erlaubt – aber nur mit negativem Schnelltest! Ab 200 dann haben all diese Geschäfte geschlossen. Negative PCR-Tests dürfen höchstens 48 Stunden alt sein, Schnelltests höchstens 24 Stunden. Die Geschäftsinhaber dürfen ihren Kunden auch Schnelltests vor Ort durch geschultes Personal anbieten oder sie unter Aufsicht einen Selbsttest machen lassen

Die Regeln treten in Kraft am Montag, 12. April 2021!

Die Bundeskanzlerin hat heute am 24.3. den Plan einer „Oster-Ruhe“ gekippt.

  • Es gelten also die üblichen Corona-Regeln über die Ostertage – Gründonnerstag und Karsamstag sind also mit allen geltenden Auflagen weiterhin verkaufsoffene Tage und keine „Feiertage“.

Bund und Länder haben am 22.3.2021 den weiteren Fahrplan bis zum 18. April beschlossen – mit einer „Ruhezeit“ über Ostern!

  • Beschluss einer „erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ zwischen 1. und 5. April 2021: Nur Lebensmittelgeschäfte „im engen Sinne“ dürfen am Karsamstag öffnen, dazu verschärfte Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) und Ansammlungsverbot! Die fünf zusammenhängenden Tage mit weitgehenden Schließungen sollen das Wachstum der 3. Welle brechen.
  • In Landkreisen mit Inzidenz über 100 gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch in PKW mit Mitfahrern aus anderen Haushalten
  • Nächstes Treffen von Bund und Ländern am 12. April 2021

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen (3. Welle) wird der Stufen-Öffnungsplan vermutlich ausgesetzt. Weitere Informationen gibt es am Montag, 22.3.2021!

Bund und Länder haben am 3.3.2021 Lockerungsstufen beschlossen, da mit Impfungen und weiteren Testmöglichkeiten neue Werkzeuge im Kampf gegen Corona erhältlich sind:

  • Die neue entscheidende Grenze für Lockerung oder Verschärfung liegt ab sofort beim Inzidenzwert von 50 und 100. Heißt: Unter 50 wird gelockert (Öffnung), über 50 verschärft („Termin-Shopping“) – und ab 100 greift eine „Notbremse“.
  • Einzelhandel könnte ab 8.3.2021 bei einer stabilen Inzidenz im Landkreis Miesbach unter 50 öffnen!
  • AHA+L-Regeln behalten ihre Gültigkeit
  • Ab 8.3.2021 dürfen sich bei einer Inzidenz von unter 100 zwei Haushalte mit maximal 5 Personen treffen (Kinder unter 14 nicht mitgezählt). In Regionen und Kreisen mit einer Inzidenz von unter 35 dürfen es 3 Haushalte und maximal 10 Personen sein!

ÜBERSICHT:

 

Bayern hat am 11.2.2021 den derzeit geltenden Lockdown bis zum 7.3.2021 verlängert und präzisiert!

  • Die Ausgangssperre ab 21 Uhr entfällt bei einer Inzidenz unter 100. Bei Werten über 100 tritt sie erst um 22 Uhr in Kraft! Regelung gültig ab Montag, 16.2.2021.
  • Grund- und Förderschüler treten am 22.2.2021 wieder in den Wechselunterricht – ebenso alle übrigen Abschlussklassen.

Bund und Länder haben am 10.2.2021 den derzeit geltenden Lockdown bis zum 7.3.2021 verlängert! Damit will man ein drohendes Infektionsgeschehen durch die Mutanten vermeiden.

  • Die aktuellen Lockdown-Regeln gelten vorerst weiter – bis zum 7. März 2021. Am 3. März treffen sich Bund und Länder zur nächsten Lage-Beurteilung.
  • Einzig Frisöre dürfen bereits ab 1. März 2021 wieder öffnen!
  • Lockerungen in Schulen und Kitas werden in Folge von den Ländern festgelegt – hier gibt es keine bundesweite Regelung.
  • Lockerungen bei Handel und Kultur sind erst ab einer Inzidenz von 35 und weniger erwartbar!

Bund und Länder haben am 19.1.2021 vorsorglich den derzeit geltenden Lockdown bis zum 14.2.2021 verlängert! Damit will man dem Infektionsgeschehen durch die britische Virus-Variante vor allem vorbeugen.

  • FFP2-Maskenpflicht in Bayern (nicht nur medizinische Masken wie im übrigen Bundesgebiet)!

Bayern hat die Maskenpflicht verschärft. So gilt ab Montag, den 18.1.2021 eine FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr!

  • FFP2-Masken (ohne Filter) schützen nicht nur die Mitmenschen, sondern auch die TrägerInnen selbst! Die herkömmlichen Stoffmasken bieten nur wenig Eigenschutz. Sie erhalten die FFP2-Masken im HEP in der Seemüller Apotheke!

Bund und Länder haben am 5.1.2021 eine Verlängerung/Verschärfung der aktuellen Lockdown-Regelungen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 beschlossen – Bayern hat am 6.1.2021 die Regelungen nochmals konkretisiert  – mit folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine 7-Tage-Inzidenz von 200 und mehr Fällen meldet, dürfen sich die Bürger*innen für touristische Tagesausflüge maximal nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort fortbewegen (es gilt hier die Gemeinde-/Stadtgrenze)! Die Regel gilt NICHT für Einkaufen, Arztbesuche, Familienbesuche usw.!
  • Ein Haushalt darf sich nur noch mit 1 Person aus einem anderen Haushalt treffen!
  • Die bisherige Regelung für Einkäufe/Einzelhandel bleibt weiterhin bestehen: Nur alltags-notwendige Geschäfte dürfen öffnen (im HEP: Edeka, dm, Seemüller Apotheke). Neu ab 11.1.2021: Das Prinzip „Click & Collect“ (Ware online bestellen und im Geschäft selbst abholen) ist ab 11.1.2021 auch in Bayern erlaubt.

Bund und Länder haben am 13.12.2020 beschlossen – gültig ab Mittwoch, 16.12.2020 bis 10.1.2021:

  • Nur noch lebensnotwendige Geschäfte dürfen öffnen: Lebensmittel, Reformhäuser, Apotheken, Drogeriemärkte, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Post. Der übrige Einzelhandel sowie Frisöre müssen schließen.
  • Medizinische Behandlungen und Gottesdienste sind unter strengen Auflagen weiterhin erlaubt
  • Kein Feuerwerks-Verkauf zu Silvester
  • Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten gilt in Bayern auch an Silvester – in Hotspots mit Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens
  • Kein Alkoholkonsum mehr in der Öffentlichkeit
  • Gastronomie: Essen-to-go weiterhin erlaubt
  • Weihnachtstage nur im engsten Familienkreis (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten – plus 4 weitere Personen möglich vom 24. – 26.12.2020)
  • Schulen und Kitas schließen vom 16.12.2020 bis 10.1.2021
  • Für Bayern naht eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr – ebenfalls ab Mittwoch, 16.12.2020!

6.12.2020 um 15:00 Uhr

Bayern verschärft die Beschränkungen ab Mittwoch, 9.12.2020 bis 5. Januar 2021:

  • Ausgangsbeschränkungen: Sie dürfen nur noch für Arbeit, Schule und Einkaufen das Haus verlassen
  • In Landkreisen/Städten mit einer Inzidenz von über 200 gilt zusätzlich eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens
  • Geschäfte bleiben weiterhin geöffnet, die Person-pro-Quadratmeter-Regel wird aber stärker kontrolliert
  • Die Kontaktbeschränkungen von derzeit max. 5 Personen aus 2 Haushalten wird nur zu den Weihnachtstagen gelockert und auf 10 Personen erweitert (23. – 26.12.2020). Zu Silvester gilt wieder: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten.
  • Wechselunterricht für Schulklassen ab Jahrgangsstufe 8 – in Kreisen mit hohen Inzidenzen Distanzunterricht (Ausnahme: Abschlussklassen)
  • Berufsschulen gehen komplett in Distanzunterricht über
  • Grenzübertritte z.B. nach Österreich ohne Test- und Quarantäne-Pflicht nur noch für Pendler und Familien

2.12.2020 um 19:00 Uhr

In einer weiteren Sitzung haben Bund und Länder vereinbart, den aktuellen Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern!

Weitere Informationen auf der Website der Bundesregierung!

25.11.2020 um 19:00 Uhr

Bund und Länder haben angesichts hoher Infektionszahlen eine Verlängerung und teilweise Verschärfung der Maßnahmen beschlossen.

  • Hotels und Gastronomie bleiben vorerst bis zum 20. Dezember geschlossen!
  • Für den Einzelhandel gilt: Bis 800qm Verkaufsfläche gilt 1 Person/10qm, darüber 1 Person/20qm – für Einkaufszentren wird die Komplettfläche zugrunde gelegt.
  • Die Maskenpflicht wird im öffentlichen Raum erweitert – und gilt jetzt auch auf Parkplätzen
  • An Kontakten sind erlaubt: Maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten! Zwischen dem 23.12. und 1.1. gilt die Ausnahmeregelung: Maximal 10 Personen (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit) ohne Haushaltsbeschränkung!
  • Feuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen zu Silvester ist verboten, grundsätzlich gilt aber eine Empfehlung auf Verzicht!
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet, regional können aber unterschiedliche Einzelregelungen gelten bei Maskenpflicht oder Hybrid-Unterricht
  • Die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen reduziert sich von 14 Tagen auf nur noch 10 Tage (ab dem 1.12.2020). Voraussetzung: Negativer Coronatest!

28.10.2020 um 19:00 Uhr

Die Bundesregierung hat angesichts „explodierender“ Infektionszahlen in Teilen Deutschlands einen weiteren „teilweisen Lockdown“ beschlossen – der freilich auch für Bayern gilt. Er tritt ab Montag, 2.11.2020 in Kraft und soll bis Monatsende andauern. Allerdings will die Groko nach ca. 2 Wochen den Stand der Entwicklung nochmals prüfen und notfalls nachjustieren. Es wurde beschlossen mit Wirkung ab Montag, 2.11.2020:

  • Private Zusammenkünfte nur noch bis max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten!
  • Keine touristischen Übernachtungsmöglichkeiten mehr!
  • Die Gastronomie muss wieder schließen, kann aber Speisen-to-go anbieten! (betrifft unser Canton-Restaurant und die Tagesbar „in centro“).
  • Groß- und Einzelhandel darf weiterhin geöffnet haben – mit maximal 1 Kunde pro 10qm!
  • Freizeiteinrichtungen (Theater, Bühnen, Messen, Kinos, Saunen, Spielhallen, Fitnessstudios usw.) müssen schließen.
  • Kosmetikstudios dürfen nicht mehr öffnen, Frisöre dürfen weiterhin öffnen!
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

27.10.2020 um 09:00 Uhr

Der Inzidenz-Wert für den Landkreis Miesbach hat die 100er-Marke überschritten („dunkelrot“). Damit treten Regeln in Kraft, die vor allem Veranstaltungen und Gastronomie betreffen: Die Sperrstunde für Restaurants und Alkoholverkauf liegt nun bei 21 Uhr! Dies betrifft leider auch unser China-Restaurant im HEP.

24.10.2020 um 10:00 Uhr

Angesichts steigender Infektionszahlen (auch im Landkreis Miesbach) hat die Bayerische Staatsregierung einen neuen Grenzwert eingeführt („dunkelrot“) für Neuinfektionszahlen über 100. Die Folgen hieraus betreffen vor allem Veranstaltungen, Sperrstunden für die Gastronomie sowie das Thema „Alkoholverbot“.

 

20.10.2020 um 18:00 Uhr

Die Infektionszahlen nehmen derzeit eine dynamische Entwicklung – leider vor allem nach oben (Beispiel Landkreis Berchtesgadener Land). Daher wollen wir Ihnen hier anbieten, sich selbst schnell ein Bild vom Landkreis Miesbach zu machen.

Landkreis Miesbach: Corona-Informationen

Landesamt für Gesundheit: Tägliche Corona-Lage in Bayern mit Landkreis-Karte

 

18.10.2020 um 13:00 Uhr

Der Landkreis Miesbach hat den Inzidenz-Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 EW in 7 Tagen überschritten. Die Corona-Ampel steht ab sofort auf „gelb“. Das heißt:

Die Kontaktbeschränkungen erlauben jetzt nur noch max. 10 Personen oder 2 Haushalte im Privatbereich.

Maskenpflicht auch am Platz für Schüler ab 5. Klasse sowie Veranstaltungen. Außerdem auch an stark frequentierten Plätzen.

Sperrstunde ab 23 Uhr. Alkoholverkaufsverbot ab 23 Uhr.

 

15.10.2020 um 15:00 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung hat aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen ein Maßnahmen-Paket aktiviert. Dabei gelten verschiedene Regeln je nach Inzidenz (XX Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen). Die Maßnahmen sind auf vier Wochen Gültigkeit angesetzt und „Muss-Regeln“. Sie gelten (noch) nicht landesweit, sondern für Städte und Landkreis mit hohen Inzidenz-Werten (Corona-Hotspots).

Bei einem I-Wert von unter 35 gilt die „grüne Ampel“: Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen oder 2 Haushalten im öffentlichen Raum (also auch in Gaststätten). Ferner: Max. 100 Teilnehmer bei Veranstaltungen drinnen bzw. 200 draußen.

Bei einem I-Wert von 35 bis 50 gilt die „gelbe Ampel“: Kontaktbeschränkung auf max. 10 Personen oder 2 Haushalten auch im privaten Bereich. Es gilt eine Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr. Die Maskenpflicht tritt dann auch an belebten öffentlichen Plätzen und in Firmen in Kraft.

Bei einem I-Wert von 50 und mehr gilt die „rote Ampel“: Kontaktbeschränkung auf max. 5 Personen oder 2 Haushalten. Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen gelten dann bereits ab 22 Uhr. Die Maskenpflicht gilt dann auch in der Grundschule (auch im Unterricht).

10.10.2020 um 10:00 Uhr

Das HEP hat weiterhin komplett geöffnet – unter strenger Anwendung der AHA-Regel des Robert-Koch-Institutes: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken! Aufgrund der weltweit steigenden Zahlen ist ein erneuter „Lockdown“ wie im März/April in Deutschland derzeit nicht zu erwarten – und ausdrücklich von der Politik auch nicht erwünscht. Ministerpräsident Söder hat dies aber nicht gänzlich ausgeschlossen und behält sich den „Lockdown“ bei ungünstiger Entwicklung in Herbst und Winter als allerletzten Schritt vor. Es gibt inzwischen außerdem Hinweise darauf, dass im Handel bei Einhaltung der Regeln weitaus seltener eine Infektionsgefahr ausgeht („ZEIT“).

Der Landkreis Miesbach hat ein Corona-Testzentrum errichtet, in dem Sie sich jeder Bürger nach Online-Anmeldung testen lassen kann (https://www.terminland.de/testzentrum-miesbach/). Das Infektionsgeschehen im LK hält sich stabil auf niedrigem Niveau.

18.6.2020 um 10:00 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung kann aufgrund der guten Entwicklung in der Corona-Bedrohung weiter lockern! Für den Handel zum Beispiel gilt ab 22. Juni nur noch eine Kundenzahl von 1 Kunde/10qm pro Geschäft (vorher: 20qm)! Dies begünstigt vor allem kleinere Geschäfte!

10.6.2020 um 13:00 Uhr

Unser geplanter verkaufsoffener Sonntag am 28.6.2020 muss leider ausfallen. Die Öffnung ist stets an einen Sonntags-Markt in Holzkirchen gebunden, der jedoch Corona-bedingt ausfällt. Daher dürfen auch wir nicht öffnen.

26.5.2020 um 13:00 Uhr

Die bayerische Staatsregierung hat die Einschränkungen durch Corona weiter gelockert. So dürfen Restaurants ihren Innenbetrieb ab 2.6.2020 auch bis 22 Uhr offenhalten!

15.5.2020 um 11:00 Uhr

Auch von unseren Gastronomie-Betrieben gibt es Neuigkeiten!

Unser China-Restaurant CANTON öffnet wieder am 25.5.2020! Bitte beachten Sie hierbei die gängigen Hygiene-Regeln (Mund-Nasen-Schutz, Abstand usw.)!

Unser Tagescafé öffnet wieder – sofern genehmigt – am 2.6.2020!

6.5.2020 um 12:00 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung hat die Corona-Regeln gelockert! Ab Montag, 11.5.2020, dürfen auch Einkaufszentren und größere Geschäfte öffnen – vorausgesetzt, sie setzen ein wirksames Abstands- und Hygienekonzept um! Für das HEP heißt dies: Wir dürfen wieder komplett öffnen (bis auf Restaurant und Café!).

Restaurants mit Außen-Bestuhlung können bereits ab 18. Mai öffnen (bis 20 Uhr), ein Innenbetrieb ist erst ab 25. Mai erlaubt! Beides unter strengen Auflagen!

1.5.2020 um 11:00 Uhr

NEU: Unser China-Restaurant bietet ab 2. Mai 2020 auch einen Abhol-Service für Speisen und Getränke an! Die Telefonnummer lautet: 08024 4749890.

29.4.2020 um 10:00 Uhr

Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin – zusätzlich zu einem verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz für alle Geschäfte!

21.4.2020 um 13:00 Uhr

Leider konnten uns die Behörden kein grünes Licht für eine weitere HEP-Öffnung im Sinne der 800-qm-Regelung ab 27.4.2020 geben, da Einkaufszentren von der Lockerung ausgeschlossen sind! Wir bedauern dies sehr! Weiterhin geöffnet bleiben natürlich die versorgungswichtigen Geschäfte im HEP wie EDEKA, Apotheke, dm und Post/Lotto!

24.4.2020 um 10:00 Uhr

ACHTUNG: Ab Montag, 27.4.2020, besteht in allen Geschäften sowie in Bus und Bahn eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Schutz! Alternativ kann auch ein Schal oder Halstuch verwendet werden – es müssen aber immer Mund und Nase bedeckt sein!

21.4.2020 um 19:00 Uhr

expert eröffnet einen Teilbereich seines Geschäftes: Nur Telekommunikation (Handy etc.)! Nur 1 Kunde gleichzeitig erlaubt. Alle anderen Fachbereiche weiterhin gesperrt.

20.4.2020 um 19:00 Uhr

Jeans Fritz öffnet am 27.4.2020 mit einer 30%-Aktion!

Ernstings Family öffnet am 27.4.2020!

(weitere HEP-Filialen folgen)

16.4.2020 um 13:00 Uhr

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem heutigen Tage ihren eigenen „Corona-Fahrplan“ vorgestellt, der auch das HEP betreffen dürfte. Ab 20.4.2020 dürfen Baumärkte und Gärtnereien wieder öffnen – allerdings nur mit Schutzkonzept! Ab 27.4.2020 dann auch Geschäfte mit einer Größe bis zu 800qm! Autohäuser, Buchhandlungen und Fahrradgeschäfte sind von dieser Obergrenze 800qm ausgenommen. Frisöre dürfen ab 4.5.2020 wieder öffnen. Gastronomie und Hotellerie müssen weiterhin vorübergehend geschlossen bleiben.

15.4.2020 um 19:00 Uhr

Die Bundesregierung plant offenbar, ab Montag, 20.4.2020, wieder Geschäfte bis 800qm Fläche öffnen zu lassen. Für Bayern allerdings könnte sich dieser Schritt noch verzögern. Das Tragen einer Schutzmaske ist keine Pflicht, wird aber beim Betreten der Geschäfte empfohlen! Die Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin – also einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten und möglichst einzeln einkaufen gehen. Aus Reisen bleiben untersagt. Schulen sollen schrittweise ab 4. Mai öffnen, in Bayern ab 11. Mai. Welche Geschäfte im HEP zusätzlich zu den versorgungswichtigen Läden öffnen werden, erfahren Sie demnächst an dieser Stelle!

1.4.2020 um 19:00 Uhr

Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen gelten nun bundesweit bis zum 19. April 2020. Die nächste Überprüfung der Lage mit eventueller Justierung findet in der Woche nach Ostern statt. Eine Maskenpflicht (z.B. für Einkaufen) gibt es derzeit nicht in Deutschland. Der Einsatz von selbst erstelltem Mundschutz im öffentlichen Raum ist durchaus wünschenswert – bedeutet aber keineswegs, dass mit einem Mundschutz die soziale Distanz gelockert werden kann!

31.3.2020 um 19:00 Uhr

Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen gelten nun aufgrund steigender Infektionszahlen bis zum 19. April 2020 (zuvor nur für 10 Tage angesetzt).

27.3.2020 um 11:00 Uhr

Wichtige Telefonnummern rund um Corona (Quelle: Polizei München)

26.3.2020 um 9:00 Uhr

Virologen sehen beim Einkaufen im Supermarkt nur eine sehr geringe Ansteckungs-Gefahr beim Umgang mit Ware aus dem Regal! Die beiden wichtigsten Regeln sind und bleiben nach wie vor laut Aussagen aller Experten: Abstand halten (mind. 1,5 Meter!) und Händewaschen! Für uns im HEP hieße das: Am besten vor und nach dem Einkauf im WC Händewaschen (20 Sekunden lang!) und sich während des Einkaufs auf keinen Fall ins Gesicht langen!

24.3.2020 um 13:00 Uhr

Im HEP haben die versorgungswichtigen Geschäfte weiterhin geöffnet! Die Seemüller Apotheke ist gut ausgestattet mit Desinfektionsmitteln. Idealerweise vorher kurz anrufen und nach dem aktuellen Bestand fragen!

In den kleineren Geschäften ist derzeit nur ein Kunde pro Einkauf erlaubt – zum Schutz aller!

Hinweis: Viele unserer Filialisten ermöglichen weiterhin den Online-Verkauf – wie expert, Jeans Fritz, Ernstings oder Takko. Takko hat überdies die Umtauschfrist verlängert: Jeder Kunde kann die Ware bis 14 Tage nach Wiedereröffnung der Filiale zurückgeben!

Momentan keine Tagesbar – aber danach gehts wieder aufwärts!
Viel geschlossen und trotzdem Leben: das HEP versorgt Sie weiterhin!

22.3.2020 um 19:00 Uhr

Die Bundesregierung hat soeben verkündet, dass in Deutschland Ansammlungen von mehr als 2 Personen verboten sind. Wörtlich heißt es: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“ Dabei gilt – wo immer möglich – der Sicherheitsabstand von 1,5 – 2 Metern! Ein generelles Ausgangsverbot gibt es nicht – Einkaufen, Arztbesuche, alleinige sportliche Aktivitäten im Freien oder Restaurant-Abholungen sind also weiterhin erlaubt. Bayern bleibt allerdings bei seiner eigenen Regelung, nach der nur Personen aus einem gemeinsamen Haushalt zusammen ins Freie dürfen. Es gelten also weiterhin die bekannten Ausgangseinschränkungen in Bayern! Und wichtig: Sie können weiterhin im HEP ihre notwendigen Einkäufe erledigen – unter den bereits bekannten Regelungen!

20.3.2020 um 24:00 Uhr

Auf Anordnung der Bayerischen Staatsregierung treten verschärfte Ausgangsregeln in Kraft! Bitte beachten: Der Einkauf von notwendigen Lebensmitteln, Drogeriewaren und Medikamenten ist weiterhin im HEP möglich (EDEKA, dm, Apotheke zu normalen Öffnungszeiten)! Auch Post/Lotto hat MO – SA von 10 bis 17 Uhr geöffnet!

20.3.2020 um 09:00 Uhr

EDEKA hat reguläre Öffnungszeiten – also MO bis SA von 8 bis 20 Uhr!

Post/Lotto/Tabak hat MO bis SA von 10 – 17 Uhr geöffnet!

expert hat zwar sein Geschäft geschlossen (wie die meisten auch) – nimmt aber Bestellungen via Web, Telefon, Mail oder Whatsapp an! Sie können wählen zwischen Lieferung und Paketversand!

19.3.2020 um 18:00 Uhr

Die Seemüller-Apotheke hat zu folgenden Zeiten geöffnet: 8:00 bis 20:00 Uhr in 2 Teams (Ablösung um 14 Uhr)! Das gilt auch für den Samstag.

Im Sortiment gibt es weiterhin: Seifen, Desinfektionsmittel (eigen-produziert), Handcremes, Vitamine – und alles andere auch! Es kommt ab und zu vor, dass manche Produkte leerlaufen – aber der Nachschub ist gesichert!

19.3.2020 um 13:00 Uhr

Sonntagsöffnungen gibt es wohl vorerst nicht im HEP! Siehe BR-Meldung: „Die großen deutschen Supermarkt- und Discountketten wollen ihre Geschäfte auch weiterhin nicht am Sonntag öffnen, obwohl dies wegen der Corona-Krise jetzt möglich wäre. Edeka, Rewe, Aldi und Lidl betonten bei einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa an den gewohnten Öffnungszeiten von Montag bis Samstag festzuhalten. Die Unternehmen begründeten dies mit der sehr hohen Belastung der Beschäftigten. Rewe-Chef Souque erklärte beispielsweise, mit dem gegenwärtigen Pensum verlange man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Märkten bereits jetzt Erhebliches ab.“

18.3.2020 um 11:00 Uhr

Ab heute haben nach einem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung nur noch versorgungs-wichtige Geschäfte geöffnet! Dies sind bei uns im Hause: EDEKA, dm und die Seemüller-Apotheke!

17.3.2020 um 11:50 Uhr

Takko schließt ab Mittwoch, 18.3.2020 für ca. 2 Wochen die HEP-Filiale!

17.3.2020 um 11:30 Uhr

Lotto und Post (Cigo) haben bis auf Widerruf weiterhin geöffnet – mit neuen Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr!

17.3.2020 um 10:28 Uhr

Ab heute abend 19 Uhr schließt auch Jeans Fritz – vorerst bis zum 30.3.2020.

17.3.2020 um 9:53 Uhr

Unser China-Restaurant „Canton“ hat ab sofort zum Schutze der Gäste und Mitarbeiter geschlossen! Ein Datum für die Wiedereröffnung hängt von der Entwicklung der kommenden Tage und Wochen ab. Familie Zheng bittet um Verständnis und wünscht Ihnen allen Gesundheit!

17.3.2020 um 08:00 Uhr

Zur Grundversorgung gehören im HEP: EDEKA, Seemüller Apotheke und dm

16.3.2020 um 22:34 Uhr

Die Seemüller-Apotheke arbeitet ab sofort in zwei Schichten und bedient mit Plexiglas-Schranken am Handverkaufs-Tisch. Die Tagesbar muss auf Anordnung des Landratsamtes Miesbach schließen.

16.3.2020 um 17:30 Uhr

Derzeit noch Regelbetrieb im HEP!

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