Liebe HEP-Kunden,

aufgrund der Entwicklung in der Corona-Pandemie hat die Politik die Regeln angepasst. Nähere Angaben siehe unten! Wenn Sie einen Schnelltest benötigen – kein Problem: Die Seemüller Apotheke im HEP bietet vor dem Eingang die Möglichkeit zum Schnelltesten (näheres hier).

Bleiben Sie gesund – Ihr HEP!

UPDATE 30.3.2022

Die Staatsregierung hat die Corona-Regeln angepasst – und auch für den Handel wichtige Entscheidungen in Richtung Lockerung getroffen: Die FFP2-Maskenpflicht entfällt für den Handel und die G-Regeln für die Gastronomie – alles wird aber auf das Prinzip „Eigenverantwortung“ übertragen. Wir bitten daher weiterhin, das HEP und die Geschäfte mit einer FFP2-Maske zu betreten.

UPDATE 15.2.2022: Die Bayerische Staatsregierung lockert ab Donnerstag, 17.2.2022, folgende Regeln: 3G statt nur 2G für Gastronomie – und keine Kundenbeschränkung mehr für den Einzelhandel!

UPDATE 19.1.2022: Ein Gericht hat die 2G-Regelung für den Einzelhandel mit sofortiger Wirkung gekippt! Heißt: Sie können bis auf weiteres in allen Geschäften genauso einkaufen wie in Supermärkten oder Apotheken – also ohne 2G-Nachweis.


UPDATE 11.1.2022: Bayern schert aus den bundesweiten Beschlüssen aus – und belässt es bei der 2G-Regel für Restaurants und Kneipen! Die Inzidenz-Grenze von 1000 für Lockdowns ist bis auf weiteres ausgesetzt (außer Kraft).


UPDATE 7.1.2022: Für Restaurants und Kneipen gilt demnächst bundesweit die 2G+-Regel. Das heißt: Wer zweifach geimpft oder genesen ist, braucht einen tagesaktuellen Schnelltest zum Restaurantbesuch. Die Testpflicht entfällt für „geboosterte“ Gäste! Es ist allerdings zur Stunde noch unsicher, ob Bayern diese Vorgabe vom Bund auch umsetzen wird (entscheidet sich vermutlich am 12.1.). Die Regelungen sollen generell ab 15. Januar 2022 gelten.

Ferner gibt es neue Regelungen für Isolation (betrifft Infizierte) und Quarantäne (Kontaktpersonen):

UPDATE 29.21.2021: Die 2G-Regel beim Einkaufen wurde gerichtlich für Bekleidungsgeschäfte aufgehoben!

UPDATE 2.12.2021: Ab Mittwoch, 8.12.2021 gilt die 2G-Regel in den Fachgeschäften! Geschäfte des täglichen Bedarfs (Edeka, dm, Apotheke) unterliegen NICHT der 2G-Regelung!

UPDATE 23.11.2021: Der Handel bleibt geöffnet – jedoch mit begrenzter Kundenzahl! Die Gastronomie muss um 22 Uhr schließen. Bei einer Inzidenz von über 1000 tritt ein Lockdown in Kraft!

In Bayern gelten ab 24.11.2021 deutlich schärfere Corona-Regeln, vor allem für Ungeimpfte. Sie dürfen sich nur noch mit höchstens fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Von vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind Ungeimpfte ausgeschlossen. Denn außer im Handel gilt nun überall die 2G-Regel, also in Hochschulen, Bibliotheken oder auch beim Frisör. Noch schärfer sind die Regeln bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen, also etwa in Zoos, Bädern oder Seilbahnen. Hier können auch Geimpfte und Genesene nur noch mit negativem Corona-Test kommen. Clubs und Bars müssen ganz schließen, Restaurants dürfen nur bis 22 Uhr offen bleiben. In bayerischen Hotspots mit einer Inzidenz über 1000 müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten zumachen. Deutschlandweit gilt seit heute am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen die 3G-Regel.

 

Folgende Schaubilder der Bayerischen Staatsregierung zeigen die Regeln auf einen Blick: